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Südafrika-Infos

Südafrika-Infos

Einreisebestimmungen

Deutsche, Osterreicher und Schweizer Touristen benötigen für die Einreise kein Visum, aber einen Reisepass, der über den Rückflug- oder den Ausreisetermin hinaus noch sechs Monate gültig sein muss und er muss mindestens noch zwei gegenüberliegende leere Seiten haben. Das Touristenvisum ist 90 Tage gültig. Bei Überziehen einer Aufenthaltserlaubnis von bis zu 30 Tagen gibt es eine 12-monatige und bei mehr als 30 Tagen eine 5-jährige Einreisesperre. Verlängerungen müssen mindestens 2 Monate vor Ablauf persönlich beim Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) beantragt werden.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit 2012 nicht mehr gültig. Alle Personen unter 18 Jahren benötigen einen eigenen Pass mit Lichtbild und eine internationale Geburtsurkunde (Rathaus), aus der beide Elternteile ersichtlich sind. Wer nur mit einem Elternteil reist, muss eine schriftliche, englische und beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils mitführen.

Weitere Auskünfte erteilt die südafrikanische Botschaft in Berlin, Tel. 030-220730, Fax 030-22073190 oder sind auf der Botschafts-Website » www.suedafrika.org nachzulesen. Beim Weiterreisen in die angrenzenden und für Deutsche nicht visapflichtigen Nachbarstaaten Swaziland, Lesotho, Namibia und Botswana erhalten Sie den Einreisestempel direkt an der Grenze. Mozambique verlangt ein gebührenpflichtiges Visum, das vor der Einreise bei einer Auslandsvertretung Mozambiques eingeholt werden muss. Deutsche Südafrika-Touristen mit Mietwagen erhalten es aber auch an den Haupteinreisepunkten Komatipoort//Ressano Garcia, Kosi Bay/Ponta do Ouro sowie an den Grenzpunkten Giriyondo und Pafuri im Krügerpark. Desgleichen bei der Ausreise aus Swaziland nach Mozambique über die Grenzpunkte Lomahsha/Namaacha und Goba.

Behindertes Reisen

Für Rollstuhlfahrer mit Begleitperson ist eine Individualreise durch Südafrika kein Problem. An Tankstellen, Shopping Malls und Touristenattraktionen gibt es Rampen, Behindertentoiletten und immer wieder hilfreiches Personal. Unterkünfte sollte man vorbuchen und dabei auf seine Bedürfnisse hinweisen und sich im Vorfeld vergewissern, dass es keine Probleme gibt. Nur wenige Privatunterkünfte bieten entsprechende Zimmer an, in unserem „Südafrika Tourguide“ weisen wir darauf hin. Eher fündig wird man bei größeren Hotels. Die meistfrequentierten Rest Camps in den großen Nationalparks, z.B. Krügerpark, sind behindertengerecht ausgelegt. Die südafrikanischen Seiten » www.disabledtravel.co.za und » www.wheretostay.co.za (unter „Wheelchair friendly“) listen behindertengerechte Unterkünfte und andere diesbezüglich relevanten Dinge in allen neun südafrikanischen Provinzen auf.

Botschaften

Embassy of the Republic of South Africa, Tiergartenstraße 18, 10785 Berlin, Tel. 030-22073-0, Fax 030-22073-190, www.suedafrika.org, botschaft@suedafrika.org. Generalkonsulat in München, Tel. 089-2311630, Fax 089-23116363.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, 180 Blackwood Street, Arcadia, Pretoria 0083, Tel. (0027) 12-4278900, Fax (0027)12-3439401, www.pretoria.diplo.de, GermanEmbassyPretoria@gonet.co.za. Postadresse: Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O.Box 2023, Pretoria 0001, Südafrika.

Österreich: Botschaft der Republik Südafrika, Sandgasse 33, 1190 Wien, Tel. 01-3206493, Fax 1-320649351, www.dirco.gov.za/vienna/

Schweiz: Botschaft der Republik Südafrika, Alpenstr. 29, 3006 Bern 6, Tel. 031-3501313, Fax 031-3513944, www.southafrica.ch

Elektrizität

Die Spannung beträgt 220 Volt bei 50 Hertz. Deutsche Elektrogeräte mit Eurosteckern im Flachformat (Akku-Ladegerät, Lockenwicklerstab, Rasierapparat u.a.) passen in südafrikanische Steckdosen. Für deutsche Schukostecker braucht man einen Adapter. Diese erhält man in Elektrogeschäften, Supermärkten oder leihweise an der Rezeption Ihrer Unterkunft. Oder Sie kaufen sich einen solchen Adapter vor ihrem Flug noch am Abflughafen. Eine kleine, leuchtstarke Taschenlampe (LED) ist wegen möglicher Stromausfälle und für Unterkünfte/Safaris im Busch unbedingt notwendig.

Feiertage

Südafrika hat recht viele Feiertage (public holidays). Sollte einer auf einen Sonntag fallen, so gilt der folgende Montag als Feiertag. Darüber hinaus haben Hindus, Juden und Muslime zusätzlich ihre eigenen.

1. Januar – New Year’s Day, Neujahrstag

21. März – Human Rights Day, Tag der Menschenrechte (Am 21. März 1960 starben beim Sharpeville-Massaker 69 Schwarze, die gegen die Apartheidpolitik protestiert hatten, im Kugelhagel der Polizei.)

Karfreitag – Good Friday

Ostern – Easter

Ostermontag – Family Day, Familientag

27. April – Freedom Day, Freiheitstag (Am 27. April 1994 fanden Südafrikas erste demokratische Wahlen statt.)

1. Mai – Worker’s Day, internationaler Tag der Arbeit

16. Juni – Youth Day, Tag der Jugend (Am 16. Juni 1976 gingen Sowetos Schulkinder auf die Straße um gegen Afrikaans als Unterrichtssprache zu demonstrieren; die Polizei eröffnete das Feuer auf die unbewaffneten Jugendlichen und tötete Dutzende.)

9. August – National Women’s Day, Nationaler Frauentag

24. September – Heritage Day, Kultur- und Naturerbetag (Die Regierung gibt jedes Jahr ein Thema zu diesem Tag vor, mit King Shaka’s Commemoration Day zusammenfallend.)

16. Dezember – Day of Reconciliation, „Tag der Versöhnung“ (Vor 1994 war der 16. Dez. der „Tag des Gelöbnisses“, Day of the Vow, der an die Schlacht und den Sieg der Buren über die Zulu am Blood River erinnerte. Es war der höchste Feiertag der Buren.)

25. Dezember – Christmas Day, Weihnachten (Nahezu alle öffentliche Einrichtungen sind geschlossen.)

26. Dezember – 2. Weihnachtsfeiertag, Day of Goodwill („Tag des Guten Willens“)

Ferienzeiten

Die Schulferien Südafrikas sind touristische Hochsaisonzeiten. Die Termine sind je nach Provinz etwas unterschiedlich. Haupturlaubszeit sind die Sommerferien von Anfang Dezember bis Mitte Januar (etwa 6 Wochen).

Geld – Abheben und Bezahlen

Die Währung Südafrikas heißt Rand (ZAR = Zuid Afrika Rand). Geldscheine gibt es in den Werten 10, 20, 50, 100 und 200 Rand; Münzen in den Werten von 5, 10, 20, 50 Cent sowie 1, 2 und 5 Rand. Der aktuelle Wechselkurs des Rands kann jederzeit mit Hilfe eines Online-Währungsrechners wie » www.xe.com/de/ oder » www.oanda.com abgefragt werden. Derzeit entsprechen 1 Euro etwa 13 Rand (10 ZAR ca. 0,8 Euro).

Beachten Sie, dass pro Person nicht mehr als 500 Rand in bar eingeführt werden dürfen. Tauschen Sie Euroscheine also am besten erst in Südafrika, zum Beispiel am Flughafen, oder heben Sie Geld am Automaten ab, einem sogenannten ATM („Automatic Teller Machine“). ATMs gibt es an vielen öffentlichen Orten, zum Beispiel in den großen Einkaufszentren, Tankstellen und in Supermärkten. Je nach Bank und Standort können Sie bis zu maximal 3000 Rand abheben („Withdrawal“ wählen, dann „Credit“). Wenn Sie mehr Geld brauchen, einfach den Abhebevorgang noch einmal wiederholen. Bei Mini-ATMs an Tankstellen erhält man allerdings nur maximal 1000 Rand.

Was Kreditkarten betrifft, sind in Südafrika zum Zahlen und Geld abheben VISA und MasterCard am verbreitetsten. Auch die SparCard der Postbank, sofern sie auf der Rückseite das VISA plus-Zeichen aufweist, kann an allen Geldautomaten mit dem VISA-Logo eingesetzt werden.

Lassen Sie sich am ATM von niemandem anquatschen und sich nicht beim Geldabheben „helfen“. Es ist bekannt, dass Touristen oft von Fremden angesprochen werden, die diesen Hilfe anbieten, und dann deren Kreditkarte stehlen. Vermeiden Sie es, bei Warteschlangen, bei Nacht oder an einsamen Orten Geld abzuheben und brechen Sie die Aktion ab, wenn Ihnen etwas nicht geheuer vorkommt. Am sichersten ist es, Geld an einem ATM direkt in einer Filiale der größten Banken während der Schalterstunden abzuheben, diese sind ABSA, Standard Bank, First Rand, First National Bank und Nedbank.

Eine verlorene oder gestohlene Karte sollten Sie sofort sperren lassen, dazu die Notrufnummern ihrer Kreditkarten-Organisationen mitführen. Weitere Informationen erhält man auf deren Webseiten. Die deutsche Telefonnummer des zentralen Sperrannahmedienstes für nahezu alle Karten rund um die Uhr und aus dem Ausland ist die 0049-1805021021 (gebührenpflichtig, per Sprachcomputer, Sie brauchen Ihre Kartendaten). Ein anderer zentraler Sperr-Notruf für nahezu alle Karten ist unter der 0049-116116 zu erreichen. Auf www.kartensicherheit.de erhalten Sie weitere wichtige Informationen.

Informationsstellen

Touristen-Informationsstellen, identifizierbar am bekannten „i“- Schild, heißen in Südafrika Tourism Bureau, Tourist-Information, Publicity Association oder auf Afrikaans Inligting. Ein gutes Online-Magazin in informativer Breite ist » www.kapexpress.com

Internet

Internet-Zugänge sind in Südafrika fast überall vorhanden. In Städten gibt es die üblichen Internet-Cafés oder „Cyber Shops“, doch kann man sich auch in Restaurants, Cafés, Shopping Malls oder in Touristenzentren wie in der Waterfront in Kapstadt einloggen („Wi-Fi Hotspot“). Jedes Hotel bietet einen Zugang, immer öfter als W-Lan/Wi-Fi anstatt an einem Computer. In den Unterkünften der Wildschutz-Reservate kann das Internet beschränkt sein.

Knigge

Vordrängeln ist nach gutem englischem Brauch verpönt. In Restaurants bekommen Sie einen Tisch zugewiesen oder warten solange an der Bar bis etwas frei wird. „Oben ohne“ am Strand ist nicht erlaubt, auch nicht öffentlicher Konsum von Alkohol. Toiletten findet man in Einkaufszentren, Raststätten und Tankstellen.

Notruf-Telefonnummern

Die Polizei (SA-Police) erreicht man in den Städten unter der Notrufnummer 10111 (nur von Festnetz-Telefonen!). Mit dem Handy: 112 und 082-911. Ambulance: 082-911-10177. AA-Pannendienst: 0800-10101

Sicherheit

Ja, Südafrika ist nicht ungefährlich – wenn man dort wohnt. Die Kriminalitätsrate ist hoch und beunruhigt jeden Staatsbürger. Häuser und Gebäude sind entweder von hohen Elektrozäunen umgeben oder von Toren und Zäunen mit Eisenspitzen umschlossen. In der Regel meldet man sich am Zauntor an, spricht in eine Gegensprechanlage oder wird wie bei vielen Hostels durch eine Kamera erkannt. Doch wenn man als Tourist ein paar elementare Sicherheits- und die südafrikanische Grundregeln des täglichen Lebens beachtet, wir Ihnen nichts passieren:

  • In den ersten Reisetagen ist eine Mischung aus Vorsicht, Aufmerksamkeit und vorausschauendem Verhalten angebracht.
  • Gepäck niemals unbeaufsichtigt stehen lassen. Am Flughafen nur von „echtem“ Personal beim Gepäcktransport helfen lassen. Viele geben sich als Kofferträger aus und sind dann weg mit dem Gepäck.
  • Großstädte und ihre Einzugsgebiete sind gefährlicher als ländliche Gebiete. Innenstädte nach Geschäftsschluss und Sonnenuntergang meiden. Nicht in einsamen Straßen und Gegenden aufhalten. Für lange Strecken ein Taxi nehmen. Nachts nur mit vorbestelltem Taxi unterwegs sein.
  • Nicht als reicher Tourist mit Kamera um den Hals, teurem Schmuck am Körper und prall gefülltem Geldbeutel durch die Gegend ziehen. Ist die Kamera groß, sollte man sie in einer unauffälligen Plastiktasche mit sich herumtragen.
  • Bei einem Überfall nicht wehren. Am besten separat vom restlichen Geld ein paar Randnoten zur Hand haben und aushändigen.
  • Alle Wertsachen und wichtigen Dokumente gehören in den Safe in Ihrer Unterkunft oder in die safety deposit box in Ihrem Zimmer.
  • Townships nur organisiert und mit lizenziertem Führer besuchen.
  • Erkundigen Sie sich bei der Rezeption Ihrer Unterkunft, ob Sie zu Fuß sicher sind.
  • Nehmen Sie sich vor Taschendieben auf Märkten in Acht

Taxis

Taxis fahren nicht auf „Kundenfang“ durch die Straßen, man muss ein Taxi-Unternehmen anrufen oder in Innenstädten zu einem „Taxi Rank“ (Taxistand) gehen. Kontrollieren Sie, dass der Taxameter auf Null steht oder vereinbaren Sie im Voraus einen Festpreis. „Minibus-Taxis“ sind keine Taxis im eigentlichen Sinn, sondern Sammeltaxis für die Einheimischen. Sie bilden faktisch den öffentlichen Nahverkehr für die Massen. Deren Fahrer gelten als Straßenrowdys.

Zeitunterschied

Der Vorteil einer Reise nach Südafrika ist die gleiche Uhrzeit während unserer Sommerzeit von Anfang April bis Ende Oktober – daher kein Jetlag! In der übrigen Zeit des Jahres ist uns Südafrika eine Stunde voraus (MEZ+1h).

Zollbestimmungen

Bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland bzw. in die EU:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak.
  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit weniger als 22 Volumenprozent. 2 Liter Schaumweine oder Likörweine und 2 Liter Wein.
  • 500 g Kaffee
  • 50 ml Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette
  • Andere Waren für Flug- und Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 EURO

Alle Details » auf www.zoll.de

Der Zoll überwacht im Reiseverkehr die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen nach den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Kaufen Sie also keine Souvenirs, Schmuck oder Gegenstände aus Tierprodukten wie Elfenbein, Schildpatt, Vogelfedern, Krokodil- und Schlangenleder, Korallen u.a. mehr. Die genaue Liste für Südafrika finden Sie auf » www.artenschutz-online.de



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